Veröffentlicht am: Januar 10, 2023 Autor: Redaktion Kommentare: 0
Geld und Hausmodell aus Holz - symbolisch für Wohngeld

Zum Jahresbeginn 2023 tritt das Bundesgesetz zur Neugestaltung des Wohngeldes in Kraft, welche die Zahl der anspruchsberechtigten Personen von derzeit bundesweit rund 600.000 auf etwa zwei Millionen Haushalte erhöht. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger u.a. angesichts gestiegener Energiekosten weiter entlastet.

Bürgermeister Stein sieht die Reform als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung an: “Gerade in der jetzigen, für viele finanziell bedrückenden Zeit ist es entscheidend, die Betroffenen zeitnah und vollumfänglich mit den ihnen zustehenden finanziellen Hilfeleistungen zu unterstützen. Die Inflation spüren wir alle, doch vor allem trifft es die Bürgerinnen und Bürger, für die schon heute das Wohngeld eine unverzichtbare Grundlage zur Lebenshaltung ist.”

Die Umsetzung der Wohngeldreform bedeutet für die Kommunen im Bund hinsichtlich der allgemein erwarteten Verdreifachung der Anspruchsberechtigungen aller Voraussicht nach einen starken Anstieg der Fallzahlen. Die Stadt Bergisch Gladbach macht da keine Ausnahme: Bereits unmittelbar vor der Einführung war der Beratungsbedarf und der Bedarf an Auf- und Abklärung erheblich.

Victoria Mitchell ist Leiterin des städtischen Wohnungswesens und sieht einiges an Herausforderungen auf die Sachbearbeitung zukommen: “Die neue Reform ist sehr umfangreich, deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger sind anspruchsberechtigt und erhalten eine spürbare Entlastung ihrer Lebenshaltungskosten, was wir alle sehr begrüßen. Aber es werden auf einen Schlag auch erst einmal Hunderte von Anträgen zu entscheiden sein. Ohne Verzögerungen wird dies nicht gehen, doch mein Team und ich werden alles daran setzen, die Bearbeitungszeiten so gering wie möglich zu halten.”

Dabei wurden in der Wohngeldstelle schon vorausschauend umfangreiche Prozessoptimierungen umgesetzt. Verbunden mit zusätzlicher Digitalisierung bewirkte dies, dass im Jahr 2022 nicht nur rund 1.000 Anträge mehr als in 2021 entschieden werden konnten, sondern auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit um eine Stunde je Vorgang sank. Das Team wurde um 2,5 Stellen verstärkt; weitere personelle Unterstützung ist in Planung.

Um die Abläufe effizient zu gestalten und Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger möglichst zu reduzieren, ist für persönliche Vorsprachen eine vorherige Terminabsprache per Telefon oder E-Mail (wohnungswesen@stadt-gl.de) erforderlich. Auf den städtischen Internetseiten sind unter www.bergischgladbach.de/wohngeld.aspx Antragsformulare für Wohngeld zum Ausfüllen am Bildschirm hinterlegt, außerdem interessante fachliche und organisatorische Informationen. Anträge in Papierform und entsprechende Begleitinformationen liegen im Stadthaus bereit.

Die Wohngeldstelle ist telefonisch wie folgt erreichbar:
Mo-Do: 09.00-15.00 Uhr
Fr: 09.00-12.30 Uhr

Wohngeld Buchstabenbereich A, C-I, M, und Heime
Telefon: 02202 14-2595

Wohngeld Buchstabenbereich B, J-L
Telefon 02202 14-2316

Wohngeld Buchstabenbereich N-Z
Telefon: 02202 14-2310

Abteilungsleitung Wohnungswesen
Lastenzuschuss
02202 14-2330

Inhalt: Presseabteilung Stadt Bergisch Gladbach