
Briefwahl nutzen und online beantragen
Am Sonntag, 13. September, wird in Nordrhein-Westfalen gewählt. Die Kommunalwahl steht an. Auch im Bergischen sind die Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stadt-, Kreis- und Gemeinderäte für die kommenden fünf Jahre neu zu bestimmen; zudem stehen die hauptamtlichen Landräte, Oberbürgermeister sowie in den Kommunen der Kreise die Bürgermeister zur Wahl. In den Städten sind darüber hinaus die Bezirksvertretungen zu wählen.
Sie werden seit 1999 direkt, in einem von der Ratswahl unabhängigen Wahlgang, für fünf Jahre gewählt. Wahlsieger sind dabei diejenigen Kandidaten, die im ersten Wahlgang mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen können. Kann keiner der zur Wahlstehenden Bewerber die Stimmenmehrzahl erreichen, wird das Rennen in zwei Wochen im Rahmen einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmanteilen entschieden werden. Wäre es nach den den Vorstellungen der christlich-demokratischen/liberalen Landesregierung gegangen, so würde es – wie es 2010schon einmal der Fall gewesen ist – keine Stichwahl geben und im 1. Wahlgang die einfache Mehrheit die Entscheidung darüber bringen, wer als Landrat oder Oberbürgermeister in den nächsten fünf Jahren in den Kreis- und Rathäusern als Chef der Verwaltung das Sagen hat.
Schon jetzt steht fest: Dank Corona werden diese Kommunalwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland unter einem besonderen Stern stehen. Die Angst, sich beim Wahlgang mit dem Virus anzustecken, ist jedoch unbegründet, zumal die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen zuständigen Wahlämter der Städte und Gemeinden neben der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag die Möglichkeit der Briefwahl anbieten. Die Unterlagen hierfür, neben dem Wahlschein mit den Stimmzetteln für die Rats- und Gemeinderätewahl, die Wahl der Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister sowie der Bezirksvertretungen (nur in den kreisfreien Städten) auch eine eidesstattliche Erklärung, in der der Wähler mit seiner Unterschrift bestätigt, die Stimmzettel aus freien Stücken und geheim ausgefüllt zu haben, können dabei auch online über die jeweiligen Service-Portale der Städte, Kreise und Gemeinden angefordert werden.
Den Stimmzettel online anfordern – So geht´s!
Ganz einfach auf das Internetportal des Kreises oder der Stadt gehen, in der man lebt und zu Hause ist, und über Anklicken des Button „Kommunalwahl 2020“ die gleichnamige Seite aufrufen. Auf dieser findet sich ein weiterer Link mit dem Begriff„Briefwahl“ gekennzeichneter Link; diesen anklicken und es erscheint eine weitere Seite mit dem Formular zur Beantragung der Briefwahl. Hier genau hinsehen: zum einen auf die Liste der Wahlbezirke sowie zum zweiten auf die Liste des Wählerverzeichnisses. Beim Anklickender Listen öffnet sich ein Roll-Up, welches die aufgelisteten Nummern der Wahllokale zeigt. Auf die Nummer des Wahllokals klicken, welches zu dem Wahlbezirk gehört, in dem man wohnt und postalisch gemeldet ist, und die Ziffer erscheint in der vorgesehenen Box auf dem Antragsformular.
Im zweiten Fall die Vorgehensweise wiederholen. Das Roll-Up, welches sich nach dem Anklicken öffnet, führt diesmal das Wählerverzeichnis mit den registrierten Wahlberechtigten des Wahlgebiets auf. Auch hier wieder auf die entsprechende Ziffer, unter der man als Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist, anklicken und wie beim Vorgang zuvor erscheint auch diese Ziffer in dem vorgesehenen Kästchen auf dem Antragsformular. Kurz, aber möglichst sorgfältig die vorgenommenen Eintragungen auf dem Antrag prüfen; sollten keine Korrekturen erforderlich sein, die Seite nach unten scrollen bis zum Button „Senden“. Diesen anklicken und der Antrag wird an die jeweils zuständige Wahlbehörde automatisch überstellt. Nach erfolgter Zusendung ergeht vom städtischen Wahlamt ebenfalls online eine Bestätigung darüber, dass der Antrag eingegangen ist. Die Briefwahlunterlagen folgen einige Tage später per Post.
Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, unverzüglich Verbindung mit dem jeweils zuständigen Wahlamt in Verbindung zu setzen, um die Gründe für das Ausbleiben der Unterlagen zu klären; denn ohne Wahlunterlagen, keine Stimmabgabe. Dies kann auch online per E-Mail geschehen.
Alle wichtigen Informationen zur Wahl finden sich auf den Serviceportalen der Kommunen oder aber den Informationsseiten der Parteien, die in Zeiten von Corona online aufgerüstet haben, um überhaupt so etwas wie Wahlkampf machen zu können. Wählen hingegen muss man allerdings noch selbst – klassisch und analog, indem man auf dem bzw. den Stimmzetteln sein/e Kreuzchen macht, die ausgefüllten Stimmzettel in den von den Wahlämtern mit versendeten Umschlag steckt, diesen verschließt und gemeinsam mit der eidesstattlichen Erklärung in das zweite mit gelieferte größere Couvert verstaut, dieses ebenfalls verschließt und der Stadt wieder zukommen lässt – sei es per Post oder durch persönliche Abgabe. Wichtig! Nicht vergessen, die eidesstaatliche Erklärung zu unterschreiben, da ansonsten die Stimmen als ungültig angesehen werden.
Alles erledigt? – Wenn Ja, dann ab damit zur Stadt, wo die Umschläge mit den Briefwahlstimmen bis zum Wahltag, 16:00 Uhr, eingegangen sein müssen. Wer zur Rücksendung den Postweg wählt, sollte berücksichtigen, dass die Zustellung in der Regel selbst innerorts bis zu zwei Tage in Anspruch nimmt. Die persönliche Abgabe Direktwahlbüro wird wegen Corona nicht empfohlen.
Autor: Dirk Wüstenhagen
Bild “Wahlen” von Michael Schwarzenberger auf Pixabay