Veröffentlicht am: März 29, 2022 Autor: Redaktion Kommentare: 0
Mann füllt Formular aus

Am 24. Februar 2022 begann der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Seitdem kämpfen die Truppen im Land gegeneinander. Millionen Menschen sind auf der Flucht, darunter vor allem Frauen, Kinder und Ältere. Mittlerweile leben im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach (Stand 23. März 2022) fast 700 Kriegsvertriebene, davon rund 450 in privaten Haushalten. Knapp 250 Menschen sind in städtischen Unterkünften untergebracht.

Viele sichtbare Dinge hat die Stadtverwaltung in dem vergangenen Monat im Zusammenhang mit der Hilfe für die Menschen angepackt und umgesetzt. Immer mit dem Ziel, allen eine gute Ankunft in Bergisch Gladbach zu ermöglichen. Auch innerhalb der Verwaltung sind sehr viele Kolleginnen und Kollegen damit beschäftigt, den Start in der Stadt so einfach wie möglich zu gestalten und meistern dabei mit Hochdruck die neuen und vielfältigen Aufgaben.

Über die Hotline sowie die zentrale Mailadresse ukraine@stadt-gl.de kommen zahlreiche Anfragen, vor allem über die ersten Schritte, die die Personen bei den Behörden zu erledigen haben, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben möchten.

Diese Informationen sind auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach unter www.bergischgladbach.de/ukrainehilfe<http://www.bergischgladbach.de/ukrainehilfe> abrufbar, diese Webseite wird laufend aktualisiert.
So bietet das Bürgerbüro in der Stadtmitte einen Sonderservice an, damit die melderechtliche Erfassung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgen kann. Ohne Termin kann der ausgefüllte Antrag auf Meldebescheinigung an der Info-Theke des Bürgerbüros abgegeben werden, die Bescheinigung wird dann per Post zugesendet.

Durch diese Anmeldung hat jede gemeldete Person Anrecht auf Leistungen nach dem Asylrecht und hat damit auch Anspruch auf finanzielle Leistungen, sowie auf eine Krankenversicherung.

Für alle Fragen bezüglich des Aufenthaltsstatus ist die Ausländerbehörde des Kreises zuständig.
Die zuständige Abteilung ist per Mail unter auslaenderbehoerde@rbk-online.de<mailto:auslaenderbehoerde@rbk-online.de> erreichbar.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Die ersten Schritte nach der Ankunft aus der Ukraine

Aus der Ukraine nach Deutschland eingereiste Personen können sich zunächst 90 Tage unbeschränkt in Deutschland aufhalten. In dieser Zeit können sie sich frei in Deutschland bewegen und überlegen, wo sie längerfristig bleiben wollen. Nach 90 Tagen muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Hierzu sind unterschiedliche Schritte nötig:

1. Melderechtliche Erfassung
Hierzu reicht es, wenn die Geflüchteten oder eine dritte Person, ohne vorherige Terminvereinbarung die Original-Pässe vorlegen sowie eine Wohnungsgeberbestätigung an der Information des Bürgerbüro in der Stadtmitte einreichen, damit die Anmeldung erfolgen kann. Die Meldebestätigung wird im Anschluss per Post zugesendet. Diese Möglichkeit besteht nur für Personen, die sich erstmalig in Deutschland anmelden.

Öffnungszeiten des Informationsschalters:

Montag + Dienstag:    8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch:                    8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag:                8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag:                       8.00 – 13.00 Uhr

Bei Unterbringung in städtischen (Sammel-)Unterkünften erfolgt die melderechtliche Erfassung (Meldeadresse) über die Stadtverwaltung.
Zu beachten ist, dass die Außenstellen in Bensberg sowie Refrath diesen Service nicht anbieten können. Im Bürgerbüro gelten zudem die aktuellen Bestimmungen nach der Corona-Schutzverordnung (3G).

2. Aufenthaltsstatus
Für Fragen zum Aufenthaltsstatus ist die Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig. Auch wenn kein Pass vorliegt, ist diese Kreisbehörde zuständig. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist erst nach Anmeldung beim Bürgerbüro möglich. Anschließend kann die Aufenthaltserlaubnis per Mail auslaenderbehoerde@rbk-online.de beantragt werden. Folgende Angaben sind notwendig:
Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Geschlecht
Familienzugehörigkeit
Datum der Einreise
Wohnhaft bei:

Zudem benötigt die Behörde:
Scan des Passes/Ausweises
Scan des Einreisestempels

3. Leistungsbezug sowie Behandlungsversorgung im Krankheitsfall
Die Versorgung im Krankheitsfall ist Bestandteil der Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz. Um Leistungen nach dem AsylbLG zu erbitten, ist eine E-Mail an ukraine@stadt-gl.de notwendig. Die Leistungsabteilung nimmt daraufhin direkt Kontakt zur Antragsstellerin/zum Antragssteller auf.

Anzugeben sind:
Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Geschlecht
Familienzugehörigkeit
Datum der Einreise
Wohnhaft bei:

Zudem benötigen die Behörden:
Scan des Passes/Ausweises
Scan des Einreisestempels

Zu beachten ist, dass die Erfassung sowie Bearbeitung der Fälle aufgrund des erhöhten Aufkommens aktuell etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Rückfragen dazu sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden.
Um Verständnis wird gebeten.

Inhalt: Stadt Bergisch Gladbach

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