Veröffentlicht am: Februar 24, 2022 Autor: Redaktion Kommentare: 0
Ticket Karneval

Bergisch Gladbach: Veranstaltungen an den Karnevalstagen – Brauchtumszonen werden nicht eingerichtet

Im Hinblick auf den anstehenden Straßenkarneval ab Weiberfastnacht bis Veilchendienstag hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Bergisch Gladbach unter Leitung von Thore Eggert eine Allgemeinverfügung beschlossen.

Demnach werden zwar keine Brauchtumszonen im Stadtgebiet eingerichtet, aber das Feiern in Innenräumen wird mit Auflagen belegt. Diese werden per Allgemeinverfügung mit Wirkung ab Donnerstag, den 24. Februar 2022, bis einschließlich Dienstag, den 1. März 2022 geregelt.

“Für Brauchtumszonen sehen Ordnungsbehörde und SAE keine Notwendigkeit, da keine Karnevalszüge stattfinden und andere Hot-Spots von Menschenansammlungen daher nicht planbar zu erwarten sind. Dies ist in der Karnevalshochburg Köln mit Alter Markt oder Zülpicher Straße definitiv anders”, erläuterte Thore Eggert.

“Schön ist, dass die Jeckinnen und Jecken auf das Feiern an Karneval nicht wie im Vorjahr komplett verzichten müssen”, ergänzte Bürgermeister Frank Stein. So können vor allem in den Gaststätten Brauchtumsveranstaltungen stattfinden.

Um eine größtmögliche Sicherheit in den Innenräumen zu erreichen sieht die Allgemeinverfügung vor, dass die Ausnahmeregelung “die Booster-Impfung ist einem negative Bürgertest gleichgestellt” für Karnevalsveranstaltungen außer Kraft gesetzt ist. Das bedeutet: Jede Person, die an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss einen negativen Test vorweisen. Teilweise bieten die Veranstalter vor Ort diese Nachweismöglichkeit an.
Zudem untersagt die Stadtverwaltung den Alkoholausschank außerhalb von Gaststätten sowie die Mitnahme von Getränken nach draußen, um Menschenansammlungen im Umfeld zu verhindern.

Biergärten oder durch die Gaststätte abgetrennte Bereiche dürfen aber genutzt werden. Somit sind Veranstaltungen bis 250 Personen ohne zusätzliche Einschränkungen möglich. Bei über 250 Personen darf die Auslastung bei höchsten 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Das in der Corona-Schutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen explizit geregelte Tanzverbot (§ 5 CoronaSchutzVO) gilt weiterhin.

Die Regelungen werden von Seiten der Gastronomen durch den Einsatz von Security durchgesetzt. Auch der Stadtordnungsdienst wird verstärkt im Einsatz sein und die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Inhalt: Stadt Bergisch Gladbach

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